„In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.“
(Albert Einstein)
Meine Schwerpunkte
Depression
Burnout
Angststörungen
Psychosomatische Leiden
Krankheit / Behinderung
Persönlichkeitsentwicklung
Lebensveränderung
Beziehungsprobleme
Sinnkrisen
In einem Ambulatorium in Niederösterreich arbeite ich mit Kindern und Jugendlichen. In meiner privaten Praxis in der Johannagasse arbeite ich ausschließlich mit Jugendlichen und Erwachsenen im Einzelsetting.
Verschwiegenheitspflicht
Meine Verschwiegenheitspflicht ist nicht nur eine Rechtsgrundlage sondern eine Selbstverständlichkeit in meiner Berufsausübung.
§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet Psychotherapeut*innen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klient*innen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen. Die Verschwiegenheitspflicht der Psychotherapeut*innen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der Ärzt*innen. Wünschen Klient*innen ausdrücklich eine Datenweitergabe an z.B. Versicherungen, ist eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich.